Sonderfall D: Wärmepumpe ohne Pufferspeicher
Pufferspeicher dienen zur Laufzeitverlängerung, zur Sperrzeitüberbrückung und zur hydraulischen Entkopplung von Erzeuger- und Verbraucherkreis. Sie haben viele Vorteile, sind aber auch mit Platzbedarf und – geringfügigen – Wärmeverlusten verbunden.
In bestimmten Fällen kann auf einen Pufferspeicher verzichtet werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der erzeugerseitige Mindestvolumenstrom eingehalten wird. Das ist nur möglich, wenn im Verbraucherkreis keine Mengenregelung in Form von Ventilen vorhanden ist oder es Überströmventile gibt.
In Verbindung mit Fußbodenheizungen können Pufferspeicher entfallen, wenn der Heizungsvorlauf nicht nach Außentemperatur, sondern nach Raumtemperatur geregelt wird. Dazu gibt es in einem Referenzraum - meistens dem Wohnzimmer - einen Raumfühler, nach dem die Wärmeerzeugung geregelt wird; der Heizwasservolumenstrom ist dann konstant. Laufzeitverlängerung und Sperrzeitüberbrückung ergibt sich bei Fußbodenheizung aus den großen Speichermassen der Fußböden.
Im Einzelfall können auch Heizkörperheizungen ohne Pufferspeicher betrieben werden. Allerdings ist es meist schwierig, die nötigen Mindestvolumenströme einzuhalten.
Unschön ist bei Regelungen nach Raumtemperatur, dass es oft Räume mit zum Referenzraum abweichendem Temperaturverhalten gibt. Dann passt die Regelung zwar zum Referenzraum (Raumtemperatur z.B. 21°C), aber nicht zu anderen Räumen (bei denen sich z.B. 19 oder 22°C ergeben).