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Vorschläge für wirtschaftliche Lösungen

Sonderfall A: Fußbodenheizung und Heizkörper

Manchmal sind Teile eines Gebäudes fußbodenbeheizt (z.B. das EG), andere Teile mit Heizkörpern (z.B. das OG) . Dabei wird meistens der größere Teil der Heizwärme in der Fußbodenheizung eingesetzt und der kleinere Teil in den Heizkörpern.

Die gängige Lösung hierfür ist es, den Wärmerzeuger mit der für die Heizkörper nötigen Temperatur zu betreiben (Auslegung z.B. 55/45°C) und den Teil für die Fußbodenheizung per Heizungsmischer zu reduzieren (Auslegung meist 35/28°C).

Diese Lösung ist bei Wärmepumpen fatal. Der ständige Betrieb der Wärmepumpen mit den für die Heizkörper nötigen Temperaturen mindert die Effizienz sehr stark. Die Heizung erreicht nur die Jahresarbeitszahl eines Heizkörpersystems (etwa 2,8).

Die bessere Lösung ist der Einsatz eines zonierten Pufferspeichers: der obere Teil wird auf dem für die Heizkörper nötigen Temperaturniveau gehalten, der unter Teil auf dem Temperaturniveau der Fußbodenheizung. Alternativ sind auch zwei kleine Pufferspeicher möglich, was aber oft am berenzten Platzangebot scheitert.

Die Temperaturen im Pufferspeicher sind dabei nicht konstant, sondern gleitend gemäß den eingestellten Heizkurzven (z.B. Heizkörper 1,0 und Fußbodenheizung 0,6).

Bei dieser Lösung erreicht der Heizkörperteil eine Jahresarbeitszahl von etwa 2,8 (wie oben) und  der Fußbodenteil eine Jahresarbeitszahl von etwa 4,2. Der Mittelwert ergibt sich aus den Anteilen, z.B. bei 30 zu 70 - Heizkörper zu Fußbodenheizung - ist die Jahresarbeitszahl 3,8. Dies entspricht einer Stromeinsparung von 26%.

Leider verfügen derzeit nur wenige Wärmepumpenregelungen über die Funktion „gleitende(r) Pufferspeicher“. Derzeit finden Anfragen bei den Herstellern statt, über die Ergebnisse wird berichtet.